Getreidefeuchtigkeit
Wassergehalt von Getreide
Die Getreidefeuchtigkeit ist ein wichtiges wirtschaftliches Qualitätskriterium für die Beurteilung der Lagerfähigkeit von Getreide und bei der Preisfestsetzung an den Getreideübernahmestellen. Als biologisches Gut enthält Getreide sowohl im Getreidekorn als auch an der Oberfläche absorbiertes Wasser. Der Feuchtegehalt wird daher je nach der verwendeten physikalischen Bestimmungsmethode unterschiedlich erfasst. Der genaue Wassergehalt von den verschiedensten Getreidearten lässt sich nur nach einem genormten Bestimmungsverfahren, dem sogenannten Darstellungsverfahren, feststellen. Basierend auf diesem Verfahren ist der Feuchtegehalt von Getreide definiert als der Masseverlust, den das Produkt unter bestimmten Messbedingungen erfährt.
Die in praktischer Verwendung stehenden Messgeräte verwenden – aus Gründen der langen Bestimmungszeit – zumeist andere Messprinzipien als jenes der direkten Trocknung. Daher müssen alle im eichpflichtigen Verkehr stehenden Getreidefeuchtigkeitsmesser jährlich an das Darstellungsverfahren messtechnisch angeschlossen werden.

Getreidefeuchtemessung
Eichung von Getreidefeuchtigkeitsmessgeräten
Messgeräte zur Bestimmung der Getreidefeuchtigkeit unterliegen in Österreich der Eichpflicht. Eichfähig sind nur Geräte, die vom BEV zur Eichung zugelassen sind. Neben der innerstaatlichen Bauartzulassung gibt es zusätzlich im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) eine sogenannte EWG-Zulassung. Die Eichung von Getreidefeuchtmessgeräten wird durch ermächtigte Eichstellen durchgeführt. Die Nacheichfrist beträgt zwei Jahre.

Schüttedichte von Getreide
Die Schüttdichte als weiteres Bewertungskriterium von Getreide wird durch Wägung eines in definierter Weise befüllten Hohlmaßes bestimmt. Bezugwert ist der mit dem 20l-Normalgetreideprober des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen ermittelte Wert.
In der Praxis werden Geräte für die Bestimmung von ¼ l und 1 l Getreide verwendet. Sie werden mittels Tabellen an die Messergebnisse des 20l-Normalgetreideprobers angeschlossen.
Eichung von Getreideprobern
Getreideprober unterliegen in Österreich der Eichpflicht. Eichfähig sind insbesondere Messgeräte, die vom BEV zur Eichung zugelassen sind, jedoch unter festgelegten Rahmenbedingungen auch Messgeräte mit einer Baumusterprüfbescheinigung. Die Eichung von Getreideprobern wird von ermächtigten Eichstellen in Österreich durchgeführt. Die Nacheichfrist beträgt 2 Jahre.
Proteingehalt von Getreide
Der Proteingehalt wird nach dem Verfahren von Kjedahl (Referenzverfahren) bestimmt. Alle in Verwendung stehenden Geräte, die nach einem physikalischen Messprinzip arbeiten, werden an dieses Referenzverfahren angeschlossen.