Zweck gesetzlicher Regelungen auf dem Gebiete des Mess- und Eichwesens ist es
- einheitliche Maßeinheiten festzulegen, die möglichst
weltweit anerkannt und vereinbart sind
- die Darstellung der Maßeinheiten durch verbindliche nationale Messnormale (Etalons) und deren
internationale Anerkennung zu regeln
- die Richtigkeit von Messgeräten durch zwingend vorgeschriebene Prüfungen und Stempelungen (Eichung,
Konformitätsfeststellung,) in Anwendungsbereichen sicherzustellen, in denen dafür ein besonderes öffentliches Interesse
besteht
- ein System für die Akkreditierung bzw. Ermächtigung von messtechnischen Laboratorien (Kalibrierstellen und Eichstellen) zu
schaffen, um die Rückverfolgbarkeit aller Messvorgänge an die nationalen Normale zu ermöglichen